ÜMI – Übermittagsbetreuung

Die Übermittagsbetreuung (ÜMI) ist ein ergänzendes Betreuungsangebot für alle Familien, die eine kürzere Betreuung als in der Offenen Ganztagsschule wünschen. Sie schließt direkt an den Unterricht an und bietet den Kindern bis 13:15 Uhr einen sicheren, strukturierten und zugleich kindgerechten Rahmen. Die Übermittagsbetreuung ist damit ein flexibles und familienfreundliches Angebot, das Kindern einen geschützten Rahmen bietet und Eltern die Sicherheit, dass ihr Kind nach Unterrichtsende gut betreut ist.

Die Kinder werden jahrgangsweise in Gruppen mit maximal 25 Kindern betreut. Bei höherer Kinderzahl wird eine neue Gruppe aus dem 1. und 2. Jahrgang bzw. 3. und 4. Jahrgang gebildet.

Unser Tagesablauf in der Übermittagsbetreuung:

  • Betreuungsbeginn: Direkt im Anschluss an den Unterricht schließt sich nahtlos die ÜMI-Zeit an.
  • Mittagessen: Bei Bedarf können auch ÜMI-Kinder des 1. und 2. Jahrganges ein warmes Mittagessen bekommen.
    Diese Kinder essen um 12:30 Uhr gemeinsam zu Mittag.
  • Getränke und Snack: Mineralwasser und ein kleiner gesunder Snack stehen täglich zur Verfügung.
  • Freispielmöglichkeiten: Die Kinder können mit Begleitung des Betreuungspersonals drinnen sowie draußen freispielen
    (Bewegung, kreative Angebote …).

Öffnungszeiten

  • Reguläre Betreuung: an Schultagen von 11.30 Uhr bis 13.15 Uhr

  • Ferien- & Studientage: von 7.45 Uhr bis 13.15 Uhr

  • Flexibilität: Die ÜMI kann sowohl an allen Wochentagen als auch nur an einzelnen Tagen in Anspruch genommen werden.

Anmeldung & Abmeldung

  • Die Anmeldung erfolgt bis spätestens zum 31. Mai des laufenden Jahres für das folgende Schuljahr.

  • Die Anmeldung der Erstklässler kann bereits im Rahmen der Schulanmeldung vorgenommen werden.

  • Die Verträge gelten für die gesamte Grundschulzeit, wenn sie nicht bis zum 31. Mai eines Jahres zum neuen Schuljahr gekündigt werden.
    Ausnahmen können nur bei plausiblen Härtefällen zugelassen werden.
  • Bei freien Plätzen ist auch eine Aufnahme im laufenden Schuljahr möglich.

Elternbeiträge

Die Höhe des monatlichen Beitrags richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern und wird von der Gemeinde Laer in einer Satzung festgelegt. Maßgeblich ist der Einkommensermittlungsbogen, der von den Eltern bei der Gemeinde einzureichen ist. Bei Nichtabgabe wird der aktuelle Höchstbetrag berechnet. Die Beiträge erhöhen sich jährlich um 1,5 %, sofern vom Land NRW keine Höchstbeträge festgelegt werden.

Geschwisterermäßigung in Höhe von 50 % gibt es für das zweite Kind. Ab dem dritten und jedem weiteren Kind ist der Beitrag frei.

Die Beiträge sind monatlich vom 01.08. bis 31.07. eines Schuljahres zu zahlen (auch in Ferienzeiten).

Weitere Kosten

  • Snackpauschale: Für Mineralwasser und einen kleinen Snack ist monatlich ein Beitrag von 7,80 € zu zahlen.

  • Bastel- & Betreuungsgeld: Einmal jährlich sind 18,00 € zu zahlen, die am 15. Oktober abgebucht werden.

Bei Bedarf können auch ÜMI-Kinder des 1. und 2. Jahrganges ein warmes Mittagessen erhalten.