OGS (Offener Ganztag)
Nach Unterrichtsende schließt sich nahtlos die OGS-Zeit an. In der 6. Stunde findet für die Kinder des 1. und 2. Schuljahres das gemeinsame Mittagessen statt. Für die Kinder des 3. und 4. Schuljahres schließt sich dies in der 7. Stunde an.
Die Hausaufgaben erledigen die Erstklässler direkt in der 5. Stunde, alle anderen Kinder haben zwischen 14.00 Uhr und 15.00 Uhr ihre Hausaufgabenzeit. Die Hausaufgaben werden in Kleingruppen sowohl durch OGS Mitarbeiterinnen wie auch durch Lehrer/innen der Werner-Rolevinck Grundschule betreut. Nach den Hausaufgaben haben die Kinder die Möglichkeit auf dem Schulhof oder in ihrer Gruppe zu spielen oder an Projekten oder Arbeitsgemeinschaften ihrer Gruppe teilzunehmen.
Die OGS
ist geöffnet von 11.35 Uhr bis 16.00 Uhr.
Die
Kinder können ab 15.00 Uhr abgeholt werden.
An
beweglichen Ferientagen und Studientagen ist die OGS von 7.45 Uhr bis
16.00
geöffnet.
In der
OGS besteht laut Erlass des Schulministeriums eine Teilnahmepflicht an
mindestens vier Schultagen bis mindestens 15.00 Uhr. Ein Besuch der OGS
nur an
einzelnen Wochentagen ist nicht möglich. Für Arztbesuche, sowie zur
Teilnahme
an Sport- Musik- und Bildungsangeboten werden die Kinder von der
Teilnahme
befreit. Bitte füllen sie den Nachweis aus (download
hier) und reichen ihn im Büro ein. Bei
Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte an die OGS-Koordinatorin.
Die
Kinder werden bis spätestens zum 31.05. des laufenden Jahres für das
folgende
Schuljahr angemeldet. Die Anmeldung der zukünftigen Erstklässler
erfolgt im
Rahmen der Schulanmeldung. Alle anderen Familien können die
Anmeldeunterlagen
im OGS-Büro erhalten. Die Vertragsschließung erfolgt für die
Grundschulzeit des
Kindes und bindet für die Dauer eines Schuljahres. Eine
Vertragskündigung kann
bis zum 31.05. für das folgende Schuljahr erfolgen. Der
Betreuungsvertrag
erlischt automatisch, wenn das Kind die Schule verlässt. Bei noch
freien
Betreuungskapazitäten können Kinder auch im laufenden Schuljahr
aufgenommen
werden.
Für die
Teilnahme an der OGS wird ein monatlicher Elternbeitrag erhoben, der
sich nach
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern richtet. Es handelt
sich um
einen monatlichen Beitrag zu den Jahreskosten der Offenen
Ganztagsschule.
Die
Überprüfung der Einkommensnachweise erfolgt durch die Gemeinde Laer.
Dafür ist
der Einkommensermittlungsbogen von den Eltern auszufüllen und bei der
Gemeinde
Laer abzugeben. Bei Nichtabgabe von erforderlichen Lohn- und
Einkommensnachweisen wird der aktuelle Höchstbetrag berechnet. Die
Elternbeiträge erhöhen sich jährlich um 1,5 v.H., soweit nicht vom Land
NRW
Höchstbeiträge festgelegt sind.
Für
Geschwisterkinder gibt es eine 50%ige Ermäßigung auf den geltenden
Beitrag.
Jedes weitere Geschwisterkind ist vom Beitrag befreit.
Der
Beitrag ist von den Eltern monatlich im Zeitraum vom 01.08. eines
Jahres bis
zum 31.07. des Folgejahres, einschließlich der Schließungszeiten
(Schulferien
etc.) zu zahlen und wird von der Gemeinde Laer eingezogen.
Kosten
für Verpflegung und für Bastel- und Betreuungsmaterial werden von der
Initiative gesondert erhoben und mit den Eltern abgerechnet.
BASTEL-
UND BETREUUNGSMATERIAL
Einmalig
im Schuljahr sind 18,00 Euro für Bastel- und Betreuungsmaterial zu
entrichten.
Dieser Beitrag wird zum 15.10. des laufenden Schuljahres von Ihrem
Konto
eingezogen.
VERPFLEGUNG
Die
Ganztagskinder bekommen täglich ein abwechslungsreiches Mittagessen. Es
wird
von der Firma Apetito geliefert und täglich im Heißluftdämpfer frisch
zubereitet. Ergänzt werden die Mahlzeiten durch Rohkost und Obst.
Religiöse
und kulturelle Besonderheiten sowie gesundheitliche Einschränkungen
werden von
uns berücksichtigt. Für das Mittagessen sowie für Getränke und einen
Snack wird
eine monatliche Pauschale in Höhe von 45,00 Euro erhoben, die monatlich
im
Zeitraum vom 01.08. eines Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres,
einschließlich
der Schließungszeiten (Schulferien etc.) zu zahlen ist. Eine Erstattung
für
nicht eingenommene Essen erfolgt nicht. Die Essensbeiträge werden
jeweils zum
15. eines Monats von Ihrem Konto eingezogen.
ELTERNMITWIRKUNG
Sie
haben als Eltern die Möglichkeit, an der Gestaltung und Arbeit der
Ganztagsschule aktiv mitzuwirken. So können Interessen, Anregungen und
Fragen
der Eltern im Dialog mit den Mitarbeiterinnen aufgenommen
werden. Neben
der täglichen Möglichkeit zu „Tür-und-Angel-Gesprächen“ bieten sich
Gesprächsmöglichkeiten bei den Elternabenden des Ganztags.
Die Eltern
wählen Vertreter, der die Interessen der Eltern im Vorstand der
Initiative
vertreten.